Die nachstehenden Bedingungen gelten für
alle Arten der Nutzung unserer Webseiten wie
Artikelabruf, Softwaredownload, Webservices (z.
B. zur Rechtschreib- und Grammatikkorrektur) etc.
(nachfolgend „Inhalte und Services”),
die von BI über die Internetadresse www.duden.at und
weiteren Internetadressen zur Verfügung
gestellt werden, und für darauf basierende
Abonnement- und Prepaidverträge. Sie gelten
für jede dieser Leistungen von BI gleichermaßen,
sofern nicht ausdrücklich für eine
bestimmte Leistungsart besondere Regelungen getroffen
werden oder eine Regelung eine bestimmte Leistungsart
offensichtlich nicht betrifft.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
gleichermaßen gegenüber Verbrauchern
und Unternehmern (insgesamt nachstehend auch
als der „Kunde” bezeichnet), soweit
nicht ausdrücklich anders geregelt.
Abonnementverträge im Sinne der nachstehenden
Bedingungen sind alle Zeitverträge, die
einen befristeten Zugriff auf kostenpflichtige
Inhalte und Services der Webseiten von BI
ermöglichen. Die Preise und Laufzeiten der
angebotenen Zeitverträge sind der jeweils
aktuellen Preisliste zu entnehmen. Prepaidverträge
im Sinne der nachstehenden Bedingungen sind Punktekonten,
bei denen gegen Vorauszahlung zur Nutzung der
kostenpflichtigen Inhalte unserer Webseiten ein
Guthabenkonto bei BI eingerichtet wird. Das
Guthaben wird in xiPunkten ausgewiesen. Die Höhe
der zu erwerbenden Punkteguthaben sind der jeweils
aktuellen Preisliste zu entnehmen. über
das Punkteguthaben kann unmittelbar nach der
Registrierung verfügt werden, es sei denn,
BI lehnt die Registrierung eines Kunden ab
oder widerruft diese. Die Gebühren für
genutzte Inhalte und Services werden unmittelbar
nach der Nutzung von dem Punkteguthaben abgebucht.
Der Gültigkeitszeitraum der Punkte beträgt
ab dem Kaufdatum zwei Jahre. Nicht genutzte Punkte
verfallen nach Ende des Gültigkeitszeitraums.
Eine Rückerstattung des Guthabens ist ausgeschlossen.
Wurde bei der Bestellung von Abonnement- und
Prepaidprodukten eine automatische Freischaltung
für eine oder mehrere IP-Adressen beantragt,
werden die Inhalte für den Gültigkeitszeitraum
des Abonnements oder Prepaidguthabens an allen
Computerarbeitsplätzen, die innerhalb eines
lokalen Netzwerks über die bei der Bestellung
angegebenen IP-Adressen mit dem Internet verbunden
sind, freigeschaltet, ohne dass eine manuelle
Eingabe von Nutzerkennung und Passwort erfolgt.
Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsinhalt. Gegenüber unternehmerischen
Kunden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auch ohne erneute Einbeziehung für alle zukünftigen
Geschäfte.
II. Einschaltung Dritter und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Buchbestellungen fungiert BI nur als
Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Onlinebuchhändler. Für die zwischen
dem Kunden und dem Onlinebuchhändler zustande
kommenden Verträge gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Onlinebuchhändlers,
die vor Vertragsabschluss dort zu bestätigen
sind.
Der Einzug der Zahlung für die von BI
zur Verfügung gestellten Inhalte und Services
erfolgt durch die jeweilig von BI damit
betrauten Unternehmen. Zurzeit (Stand Dezember
2008) sind dies die Firmen Firstgate Internet
AG („Firstgate”) und „T-Pay” von
der Deutschen Telekom AG (T-Com), die auch
die Nutzungs- und Abrechnungsdaten der Kunden
verwaltet, und die Firma „TeleCash Kommunikations-Service
GmbH” („Telecash”),
die für BI die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen
und Bankeinzügen vermittelt. Für
den Zahlungseinzug gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
des jeweiligen mit der Zahlung betrauten Unternehmens,
die vor Vertragsabschluss zu bestätigen
sind. Der Vertrag zur Nutzung der Inhalte kommt
jedoch ausschließlich mit BI zustande.
Für
jede zum Download angebotene Software gilt
der Lizenzvertrag der Software, der vor der
jeweiligen Installation zu bestätigen
ist.
III. Zugang zu den Inhalten
Alle Webseiten von BI sind in der Regel
24 Stunden am Tag für den Kunden verfügbar;
die durchschnittliche Verfügbarkeit beträgt
im Jahresdurchschnitt 98 % der gesamten Tageszeit.
BI behält sich jedoch vor, aus technischen
Gründen – z. B. wegen Wartungsarbeiten – die
Betriebszeiten einzuschränken oder für
einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen.
Ein Anspruch des Kunden, dass die Inhalte während
bestimmter, fester Betriebszeiten zur Verfügung
stehen, besteht nicht. Abonnementkunden können
den Abonnementvertrag jedoch bei nicht nur
geringfügigen Einschränkungen der
Betriebszeiten von mindestens 8 Stunden an
einem Tag oder bei einem nicht nur kurzfristigen
Aussetzen von mindestens einer Stunde an drei
Tagen innerhalb eines Monats ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist kündigen. Das
Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn
der Kunde das Abonnement weiterhin nutzt.
Wird der Onlinezugang aufgrund höherer
Gewalt, Stromausfällen oder Netzwerküberlastungen,
Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen,
die außerhalb von BIs Einflussbereich
liegen, beschränkt oder unmöglich,
so verlängert sich die Zeit für BIs
Leistungserbringung angemessen. BI wird
bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen
den Abonnementkunden in geeigneter Form unterrichten
und bei Leistungseinschränkungen von über
einer Woche das von einem Abonnenten geschuldete
Nutzungsentgelt für die Dauer der Behinderung
auf Antrag angemessen reduzieren. Wenn die
Behinderung länger als eine Woche andauert,
ist der Kunde bei einem Abonnementvertrag ferner
berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Vertragsteils nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen
bzw. bei einem Softwaredownload vom Vertrag
zurückzutreten. Das Kündigungsrecht
erlischt jedoch, wenn der Kunde das Abonnement
weiterhin nutzt. Für Schäden infolge
von Betriebsunterbrechungen, die BI zu vertreten
hat, haftet BI lediglich nach Maßgabe
der Ziff. VII. und VIII.
BI behält sich für den Kunden
zumutbare technische Änderungen der Leistung
vor. Zumutbarkeit in diesem Sinne ist insbesondere
gegeben, wenn für den Kunden günstige
Abweichungen vorliegen, wenn die Abweichungen
geringfügig sind und objektive Interessen
des Kunden nicht beeinträchtigen. Im Übrigen
sind Änderungen zumutbar, wenn sie technisch
oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen
notwendig sind. Im letzteren Fall kann ein
Abonnementkunde den Vertrag aber ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist kündigen. Das
Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde
das Abonnement weiterhin nutzt.
Teilleistungen sind zulässig, soweit nicht
die Teilleistung für den Kunden objektiv
ohne Interesse ist.
IV. Urheberrechte
Es ist dem Kunden gestattet, die recherchierten
Inhalte zu vervielfältigen, d. h.
herunterzuladen und auszudrucken. Der Kunde
ist jedoch vertraglich verpflichtet, die Vervielfältigungen
der recherchierten Inhalte nur zu privaten
Zwecken oder zum sonstigen eigenen Gebrauch
zu verwenden. Insbesondere die isolierte Weitergabe
der recherchierten Inhalte ist dem Kunden untersagt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die recherchierten
Inhalte in irgendeiner Weise zu verändern,
zu bearbeiten, umzugestalten oder öffentlich
wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt,
Urheberrechtsvermerke in den abgerufenen Inhalten
zu entfernen.
Es ist dem Kunden generell nicht gestattet,
seine Zugangsdaten zu Inhalten und Services öffentlich
zu publizieren oder automatische Verfahren
zum Abruf von Artikeln einzusetzen. Ausschließlich
zum Abruf von Korrekturvorschlägen der „Duden-Proof-Factory” über
die dem Kunden bereitgestellte SOAP-Schnittstelle
ist der Einsatz automatisierter Nutzungsverfahren
gestattet.
Eine Zuwiderhandlung gegen die gemäß vorstehenden
Regelungen vereinbarten Nutzungsbeschränkungen
kann unter anderem zur Schadensersatzpflichtigkeit
des Kunden führen.
Bei Vertragsbeendigung
stellt BI auf schriftliche Anforderung des
Kunden unter binnen
vier Wochen Benutzerwörterbücher-Files
des Kunden einmalig auf einem Datenträger
oder per E-Mail nach Wahl durch BI zur Verfügung.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Recherche in den Datenbanken von BI,
die Anzeige des Rechercheergebnisses („Trefferliste”)
mit Vorschauinformationen zu den gefundenen
Titeln sowie die Anzeige einzelner, bestimmter
Artikel im Rahmen des Produktabrufs sind kostenfrei.
Die Nutzung eines Webservices (z. B. zur
Rechtschreib- und Grammatikkorrektur) ist kostenpflichtig
und nur im Abonnementvertrag möglich.
Für den Abschluss eines Abonnement- oder
Prepaidvertrages gelten die jeweils aktuellen
Preislisten.
Die Preise von Abonnementverträgen, für
die bei der Bestellung eine automatische Freischaltung
für eine oder mehrere IP-Adressen beantragt
wird, ergeben sich aus dem zu erwartenden Abrufvolumen
und werden mit der Bestellung vereinbart. Bei
Abonnementverträgen behält sich BI
das Recht zu angemessenen Nachforderungen vor,
wenn das tatsächliche Abrufvolumen das
bei Vertragsbeginn zu erwartende Abrufvolumen
erheblich übersteigt. Bei Prepaidverträgen,
für die bei der Bestellung eine automatische
Freischaltung für eine oder mehrere IP-Adressen
beantragt wird, orientiert sich das bei Vertragsbeginn
bereitgestellte Kontingent an xiPunkten an
dem bei der Bestellung vom Kunden erwarteten
Abrufvolumen. Sollte das erwartete Abrufvolumen
den tatsächlichen Bedarf nicht decken,
kann der Kunde neue Punktekontingente nachkaufen.
Der Onlineanschluss wird auf Veranlassung und
auf Kosten des Kunden eingerichtet. Dementsprechend
trägt der Kunde auch die Endgerätekosten
und die Telekommunikationsentgelte.
BI behält sich das Recht vor, bei Abonnementverträgen
mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als
vier Monaten die Preise entsprechend etwa eingetretener
Kostenänderungen, insbesondere aufgrund
von Tarifvertragsänderungen, zu erhöhen
oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung
mehr als 5 % des vereinbarten Abonnementpreises,
so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht
ohne Einhaltung einer Frist zu. Falls der Kunde
jedoch das Abonnement weiterhin nutzt, gilt
der Abonnementvertrag mit dem geänderten
Preis fort.
Der Kunde kann gegenüber den zur Einziehung
der Zahlung ermächtigten Unternehmen Firstgate
bzw. T-Pay alle ihm gegenüber BI zustehenden
Einwendungen geltend machen.
Für den Zahlungsverzug und die Höhe
der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Zahlungsverzug des Abonnementkunden mit
einem Betrag von drei monatlichen Grundgebühren
ist BI berechtigt, den Onlinezugang zu sperren;
für den Zeitraum der Sperrung entfällt
die Verpflichtung zur Entgeltzahlung. Darüber
hinaus ist BI berechtigt, den Abonnementvertrag
nach einer Abmahnung bei Zahlungsverzug in
Höhe von insgesamt drei Grundgebühren
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Wenn sich bei Abonnement- oder Prepaidverträgen
nach Vertragsschluss die Vermögenslage
oder Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich
verschlechtert oder wenn BI eine früher
eingetretene Verschlechterung bekannt wird
oder wenn der Kunde bei Softwaredownload-,
Abonnement oder Prepaidverträgen seine
Zahlungsverpflichtungen aus einem früher
mit BI abgeschlossenen Vertrag aus von ihm
zu vertretenden Gründen nicht erfüllt
hat, kann für künftige Leistungen
eine Vorauszahlung verlangt werden. Wird die
Vorauszahlung nicht geleistet, so ist BI
berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch
nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten
oder künftige Leistungen zu verweigern.
Insbesondere kann in diesem Fall der Onlinezugang
zu den entgeltpflichtigen Angeboten der Webseiten
gesperrt werden. Ferner ist BI im Rahmen
der gesetzlichen Maßgaben berechtigt,
Bonitätsauskünfte über den Kunden
einzuholen und solche an anerkannte Gläubigerschutzverbände
zu erteilen.
Unternehmerische Kunden können nur insoweit
Zahlungen zurückhalten, als ihre Gegenansprüche
unbestritten, rechtskräftig festgestellt
oder von BI anerkannt sind.
Der Kunde kann
gegen BIs Forderungen nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang
damit stehen und gerichtlich festgestellt oder
von BI anerkannt sind.
VI. Gefahrübergang
BI schuldet nur die ordnungsgemäße
Bereitstellung der Daten für den Softwaredownload
oder Artikelabruf bzw. die Bereitstellung der Korrekturdaten
oder korrigierten Daten im Falle des Webservices
zur Rechtschreib- und Grammatikkorrektur. Der Kunde
trägt daher das Risiko, dass die von ihm heruntergeladenen
Daten auf dem Weg zu seinem Anschluss ohne das Verschulden
von BI verloren gehen oder in veränderter
Form zu ihm gelangen. In einem solchen Fall wird
BI dem Kunden die Daten bzw. die Korrekturleistung
auf dessen Verlangen jedoch erneut zur Verfügung
stellen. Ein Entgelt entsteht hierfür nicht.
VII. Rechte des Kunden bei Mängeln der vertraglich
geschuldeten Leistung
Bei Mängeln der Leistung hat der Kunde unter
Ausschluss weiterer Ansprüche – jedoch
vorbehaltlich Abschnitt VIII. – folgende Rechte:
Bei unternehmerischen Kunden setzen Mängelansprüche
voraus, dass der Kunde entsprechend § 377
UGB die gelieferte Leistung im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsgangs
unverzüglich nach Erhalt untersucht und
BI im Falle eines Mangels darüber informiert.
Im Falle eines Mangels der Leistung ist BI
zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung
oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Verträgen
mit Unternehmern entscheidet BI über
die Art der Nacherfüllung; bei Verträgen
mit Verbrauchern steht diese Entscheidung dem
Verbraucher zu. Die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen werden von BI
getragen. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung
unmöglich oder mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden, ist BI berechtigt, diese
Art der Nacherfüllung zu verweigern. In
diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere
Art der Nacherfüllung zu fordern. Sollte
auch diese unmöglich oder unverhältnismäßig
kostenaufwendig sein, entfällt das Recht
des Kunden auf Nacherfüllung.
Der Kunde hat beim Softwaredownload (und bezüglich
einer Einzelleistung beim Abonnement- oder Prepaidvertrag)
im Falle eines Mangels der Leistung im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften nach seiner Wahl
ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Minderung der Vergütung, wenn BI – unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine
ihr gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung
wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen
lässt, wenn die dem Käufer zustehende
Art der Nacherfüllung fehlschlägt oder
wenn sie für BI unzumutbar ist. Liegt
nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden
lediglich ein Recht zur Minderung der Vergütung
zu.
Abonnementkunden können im Falle einer mangelhaften
Einzelleistung zwar grundsätzlich nicht
vom gesamten Abonnementvertrag zurücktreten,
weil es sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis
handelt. Sie können den Abonnementvertrag
jedoch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen, wenn eine Abmahnung wegen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht fruchtlos
blieb oder wenn ihnen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt unter
Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls
und unter Abwägung der beiderseitigen berechtigten
Interessen nicht zugemutet werden kann.
Für Nacherfüllungsleistungen wird im
gleichen Umfang gehaftet wie für die ursprüngliche
Leistung, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende
der Verjährungsfristen wegen Mängeln
der ursprünglichen Leistung. Die Frist für
die Mängelhaftung wird um die für die
Mängelprüfung und Mängelbeseitigung
von BI beanspruchte Zeit verlängert.
Erhält der Kunde von BI eine mangelhafte
Installationsanleitung für eine von ihr
gelieferte Software und ist er deshalb außerstande,
die Software ordnungsgemäß zu installieren,
so ist BI lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Installationsanleitung verpflichtet.
Meldet der Kunde einen Mangel der Leistung, obwohl
die Ursache der Störung in seinem Verantwortungsbereich
lag, so kann BI Ersatz der ihr bei der Suche
nach dem Mangel entstandenen nötigen Aufwendungen
verlangen. Dabei trägt BI die Beweislast
dafür, dass tatsächlich kein Mangel,
sondern ein Problem im Verantwortungsbereich
des Kunden vorlag.
Zur Mängelprüfung
von BI beauftragte Personen sind mangels ausdrücklich
anderslautender schriftlicher Erklärung
seitens BI nicht zur Anerkennung von Mängeln
zu BIs Lasten berechtigt.
VIII. Haftung von BI, Haftungsbeschränkung
BI haftet auf Schadensersatz nur
· bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
· bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
· bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
· bei der Abgabe einer Garantie;
· bei Mängeln der Leistung, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz
für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet BI auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
für Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
Soweit BIs Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen von BI.
BI schließt die Haftung für fremde
Inhalte, die unter BIs Webseiten angeboten
werden, wie z. B. Werbung, aus; es sei denn,
die Rechtswidrigkeit des Inhalts ist BI bekannt
oder offenkundig. Dementsprechend schließt
BI auch die Haftung für nicht unter BIs
Webseiten angebotene Inhalte, auf welche der
Kunde über von BI eingerichtete Links
zugreifen kann, aus; es sei denn, die Rechtswidrigkeit
des Inhalts, auf den verwiesen wird, ist BI
bekannt oder offenkundig. BI trägt die
Beweislast für die fehlende Kenntnis oder
Offenkundigkeit. Für die von BI selbst
erarbeiteten Inhalte steht BI nach Maßgabe
der Ziff. VII. und VIII.1., 2. ein.
IX. Verantwortlichkeit des Kunden für die Inhalte
seiner Kommunikation
Soweit der Kunde über den durch BI gewährten
Zugang E-Mails an Dritte versendet, ist er verpflichtet,
auf kulturelle, religiöse und persönliche
Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und
rechtswidrige, verletzende oder anstößige Äußerungen,
Erklärungen oder Handlungen zu unterlassen.
BI ist berechtigt, nach einer Abmahnung den
Zugang des Kunden zu seinem Angebot zu sperren
und dem Kunden nach einer Abmahnung fristlos
zu kündigen, wenn der Kunde über den
von BI gewährten Zugang rechtswidrige Äußerungen,
Erklärungen oder Handlungen unternimmt.
Für die Zeit der Sperrung schuldet der Kunde
kein Entgelt. Die Abmahnung ist entbehrlich,
wenn der Verstoß offensichtlich und so
schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses für BI ungeachtet
der Reaktion des Kunden auf die Abmahnung unzumutbar
ist.
Der Kunde ist verpflichtet, BI von etwaigen
Ansprüchen Dritter freizuhalten, die wegen
der durch Handlungen des Kunden bedingten Verletzung
von Rechten Dritter gegen BI geltend gemacht
werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, BI
sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen
zu ersetzen, die BI im Zusammenhang mit einer
solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
X. Weitere Regelungen für Abonnement- und Prepaidkunden
Abonnementverträge können unbeschadet
der gesetzlichen Kündigungsrechte während
der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden.
Der Abonnementvertrag verlängert sich jeweils
um weitere zwölf Monate, wenn er nicht einen
Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird.
BI ist berechtigt, Abonnement- und Prepaidverträge
auf Dritte, insbesondere auf andere Konzerngesellschaften,
zu übertragen. Diese Übertragung wird
BI dem Kunden unter Angabe des Übernehmers
und seiner Anschrift ankündigen. Ist der
Kunde mit der Übertragung nicht einverstanden,
so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag
ist nur mit vorheriger Zustimmung von BI möglich.
XI. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche
wegen Mängeln der Leistung beträgt
im Rechtsverkehr mit Unternehmern ein Jahr
ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung.
Dies gilt vorbehaltlich Satz 3 auch bei Mangelfolgeschäden.
Soweit Schadensersatzansprüche wegen Arglist,
grober Fahrlässigkeit, aus unerlaubter
Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz oder
sonst wegen Verletzung von Leib und Leben gestellt
werden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Gegenüber Verbrauchern gilt stets die
gesetzliche Verjährungsfrist.
XII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
zwischen BI und unternehmerischen Kunden aus
und im Zusammenhang mit dem zwischen ihnen und
BI zustande gekommenen Vertrag ist Wien, auch
wenn sie keinen Gerichtsstand in Österreich
haben. Für Verbraucher gilt iSd § 14
KSchG deren allgemeiner Gerichtsstand.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ist Erfüllungsort Wien.
Die Beziehungen zwischen BI und dem Kunden
unterliegen ausschließlich österreichischem
Recht, jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen
des UN-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11. 4. 1980
und vergleichbarer internationaler Regelungen.